Gewinnspielbedingungen – Starbulls Rosenheim e.V. 60.000€ Mustang Shot

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Gewinnspiel von Starbulls Rosenheim e.V. 60.000€ Mustang Shot

Marcus Thaller, Jahnstraße 28, 83022 Rosenheim, nachfolgend Veranstalter genannt, ist kostenpflichtig und

richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahrvollendet haben und eine gültige Eintrittskarte für das Starbulls Heimspiel am 22.12.2023 besitzen.

Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind die Mitarbeiter des Veranstalters und der mit ihm verbundenen Unternehmen sowie deren Familienmitglieder. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen,

beispielsweise

  1. a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels,
  2. b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
  3. c) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel.

Teilnahme

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Absenden des vollständig ausgefüllten Teilnahmeformulars. Mit der Absendung des Teilnahmeformulars akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme ist nur bis zum Teilnahmeschluss möglich.

Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist der 22.12.2023, 18:00 Uhr.

Zur Überprüfung des fristgerechten Eingangs dient der elektronisch protokollierte Eingang des Teilnahmeformulars beim Veranstalter.

Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil, mit maximal 10 Losen.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Folgender Preis wird vergeben:

1 x 60.000,00 inkl. UmSt. Zum Konfigurieren eines Ford Mustang bei Freilinger&Geisler

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern.

Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft (z.B.

Torwandschießen), kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Auslosung gewonnen haben.

Die Gewinner der Verlosung werden in der zweiten Drittelpause des Spiel Rosenheim vs. Landshut von der Mittellinie einmalig auf das Tor schießen. Trift der Teilnehmer einen 10 cm großen Spalt im Tor von der Mittellinie aus, gewinnt er 60.000€ zum Konfigurieren eines Ford Mustang bei Freilinger&Geisler.

Sollte einer der zwei Teilnehmer treffen, ist das Gewinnspiel beendet, es gibt nur maximal einen Gewinner.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden und diese Teilnahmebedingungen anzupassen.

Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Gewinnspielen entstanden sind, es sei denn, dass solche Schäden vom Veranstalter (seinen Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.